OLG Koblenz: Hemmung der Verjährungdes Regressanspruchs des Rechtsschutzversicherers gegen den Anwalt durch Mahnbescheid

OLG Koblenz, Urteil vom 26.6.2013 – 5 U 275/13
  1. Der Regressanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt, der den Schadensersatzanspruch des VN hat verjähren lassen und die verjährte Forderung gleichwohl gerichtlich geltend gemacht hat, ist im Mahnbescheid hinreichend konkretisiert, wenn dort von einer „Hauptforderung aus dem Rechtsstreit H. (Name des VN) gegen M. (Name des Anspruchsgegners im Vorprozess)“ die Rede ist und es keine weiteren Streitfälle dieses Rubrums gibt. Dass die Regressforderung im Mahnantrag rechtsfehlerhaft als eine solche aus „ungerechtfertigter Bereicherung“ bezeichnet wurde, ist unschädlich.
  2. Zur Frage der endgültigen Ablehnung von Verhandlungen durch den Haftpflichtversicherer eines Arztes.
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