OLG Köln: Nachprüfung der Berufsunfähigkeit eines ehemaligen Profihandballspielers und Verweisung auf neue Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer; Bemessung der Lebensstellung

OLG Köln, Urteil vom 22.07.2011 – I-20 U 127/10, 20 U 127/10
  1. Hat eine Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers als Profihandballspieler anerkannt, muss sie sich auch im Nachprüfungsverfahren daran festhalten lassen.(Rn.33)
  2. Die vom Versicherungsnehmer ausgeübte Tätigkeit als Wirtschaftsingenieur entspricht nicht seiner vormaligen Lebensstellung als Berufssportler, wenn anhand einer Gegenüberstellung der Stundenlöhne ein Einkommensverlust von 74 % ermittelt wird. Eine solche Ungleichwertigkeit der Lebensstellungen hindert den Versicherer an einer Verweisung.(Rn.34)
  3. Wurde der Versicherungsnehmer in die höchste Risikogruppe eingestuft und endet die
    Vertragslaufzeit zu einem Zeitpunkt, in dem bei gewöhnlichem Lauf der Dinge mit einer altersbedingten Beendigung der Karriere des Versicherungsnehmers als Profihandballer zu rechnen gewesen wäre (Erreichen des 35. Lebensjahres), so ist davon auszugehen, dass die Versicherung das zeitlich begrenzte Spitzeneinkommen versichern wollte und dieses die Lebensstellung des Versicherten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit prägte.(Rn.40)
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