Artikel vom 18.06.2010 im Westfalen-Blatt
„Brakel (hh). Im Knie einer Frau aus Brakel haben Ärzte bei einer Arthroskopie ein abgebrochenes Metallstück vergessen und gemeint, sie solle sich nicht so anstellen. Der Kunstfehler kostet das Krankenhaus 6500 Euro.
Beate K. hatte sich bei einem Sturz das Knie verdreht und war im Krankenhaus operiert worden. Diagnose: degenerativer Innenmeniskushinterhornschaden des rechtes Kniegelenks und deutlicher Knorpelverschleiß.
Nach der Entlassung klagte die 58-jährige weiter über Beschwerden und suchte die Ambulanz auf. Sie erklärte wiederholt, dass sie im Kniegelenk erhebliche Schmerzen habe sowie ein Druckgefühl und Unsicherheit beim Gehen verspüre. Bei den Untersuchungen wurde ein Kniegelenkerguss ausgeschlossen, es zeigten sich laut Krankenakte jedoch weiterhin »ein hinkendes Gangbild und subjektiv starke Schmerzen«.
Da die Beschwerden nicht besser, sondern eher schlimmer wurden und die Patientin sich nicht verstanden fühlte – »stellen Sie sich nicht so an, das ist ganz normal«, habe der Arzt ihr gesagt -, suchte sie ihren Hausarzt auf, der sie zum Röntgen schickte. Auf dem Röntgenbild zeigte sich ein metallischer Fremdkörper, der in einem Paderborner Krankenhaus entfernt wurde.
»Es handelte sich vermutlich um ein abgebrochenes Stück eines arthroskopischen Instruments«, erklärt der Bad Lippspringer Rechtsanwalt Marc O. Melzer. Mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses einigte sich der Spezialist für Medizinrecht außergerichtlich auf einen Abfindungsvergleich in Höhe von 6500 Euro. Seine Mandantin war insgesamt zwei Monate krankgeschrieben.“