Veranstaltungstermin:
13.10.2017
09:00 – 18-00 Uhr
Ort:
nH Hotel Hamburg-Altona
Stresemannstraße 363-369
22761 Hamburg
Thema:
Bei den körperbezogenen Sozialgesetzbüchern sowie im Arzthaftungsrecht als auch im Personenversicherungsrecht hängt der Ausgang eines Verfahrens in der Regel von einem medizinischen Sachverständigengutachten ab. Rechtsanwälte haben auch ohne medizinische Kenntnisse genügend Stellschrauben und Punkte, um hier sachgerecht tätig zu werden. Das gesamte Recht des Sachverständigenbeweises wird im Überblick besprochen.
Schwerpunkte:
* Beweisanordnung/Beweisbeschluss
* Befangenheit
* Wann darf der Sachverständige delegieren?
* Psychiatrische Gutachten
* Kausalität
* Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts – die Auswirkungen
* Aktuelle Rechtsprechung
Dozent:
Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis
Fachanwalt für Sozialrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht, Bad Lippspringe
Hinweise:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen für die Pflichtfortbildung für Fachanwälte gemäß § 15 FAO.