OLG Hamm: Keine Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung bei Tod durch Aspirationspneumonie nach Ernährung über Magensonde

OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013 – I-20 U 149/13, 20 U 149/13

1. Das Einatmen erbrochener Nahrung ist kein Unfall. (Rn.5)

2. Die Ernährung über eine PEG-Sonde stellt eine Heilmaßnahme dar. (Rn.6)

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