LG München: Krankenversicherer muss auf Unwirksamkeit der Kündigung des VN hinweisen

  1. Die Hinweispflicht eines Krankenversicherers auf die Unwirksamkeit einer Kündigung seines VN umfasst nicht den Zugang dieses Hinweises.
  2. Für einen Schadenersatzanspruch wegen eines unterlassenen Hinweises auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung trifft den VN die Darlegungs- und Beweislast für den Nichtzugang des Hinweises.
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