- Die Hinweispflicht eines Krankenversicherers auf die Unwirksamkeit einer Kündigung seines VN umfasst nicht den Zugang dieses Hinweises.
- Für einen Schadenersatzanspruch wegen eines unterlassenen Hinweises auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung trifft den VN die Darlegungs- und Beweislast für den Nichtzugang des Hinweises.