Kammergericht: Das Umknicken mit dem Fuß bei einem Tennisspiel stellt keinen Unfall dar

Kammergericht, Beschluss vom 30.05.2014 – 6 U 54/14

Das Umknicken mit dem Fuß beim Tennisspiel stellt keinen Unfall i. S. d. § 178 Abs. 2 VVG dar, wenn das vorangegange ne Ausrutschen auf Blättern nicht bewiesen werden kann.

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