BGH: Reichweite der Verantwortlichkeit des aulklärenden Arztes

BGH, Urteil vom 21.10. 2014 – VI ZR 14/14
  1. Auch der Arzt, der einen Patienten ausschließlich über den von einem anderen Arzt angeratenen und durchzuführenden Eingriff aufklärt, kann dem Patienten im Fall einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung aus unerlaubter Handlung haften.
  2. Zur Reichweite der Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes.
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