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Rechtsanwalt bei Narkosefehlern
Als Lokal- und Regionalanästhesie („örtliche Betäubung“) bezeichnet man die örtliche Schmerzausschaltung im Bereich der Nervenbahnen ohne Beeinträchtigung des Bewusstseins. Dies erfolgt entweder durch Medikamente (Lokalanästhetika), die direkt an den jeweiligen Wirkort injiziert werden, um Leitfähigkeit der Nerven für Nervenimpulse reversibel unterdrücken, damit der Patient bei dem folgenden Eingriff keine Schmerzen verspürt. Unterschieden wird zwischen der Oberflächenanästhesie und der Infiltrationsanästhesie.
Bei den Regionalanästhesieverfahren bzw. Leitungsanästhesien wird ein reversibler „Leitungsblock“ durch die Unterbrechung der aus dem operativen Zielgebiet fortgeleiteten Schmerzreize, die das Gehirn nicht mehr erreichen, vorgenommen. Dies wird in rückenmarksnähe oder neuroaxial mit der Spinalanästhesie bzw. der Epiduralanästhesie erreicht. Möglich ist jedoch auch eine Vielzahl an peripheren Verfahren. Die intravenöse Regionalanästhesie, bei der Lokalanästhetikum in die venöse Blutbahn einer abgebundenen Extremität injiziert wird, ist eine Sonderform.
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Behandlungsfehler in der Anästhesie
Die als „Vollnarkose“ bekannte Allgemeinanästhesie ermöglicht durch einen Angriff am zentralen Nervensystem diagnostische und operative Eingriffe am Körper bei vollständiger Aufhebung des Bewusstseins und des Schmerzempfindens. Kommt es aufgrund einer fehlerhaften Medikation des Patienten zu Behandlungsfehlern, sind unsere Fachanwälte für Medizinrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner. Unsere Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht beraten Sie individuell zu Ihrem Anliegen. Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um Ihren Behandlungsfehler!