Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht
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Kanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht
in Bad Lippspringe bei Paderborn
Checks und Vorsorge
im Versicherungsrecht
Sie möchten wissen, ob Ihre Rente richtig berechnet wurde? Nur sehr wenige können nachvollziehen, was die Rentenversicherung auf kanpp 30 Seiten berechnet: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Punktwert, Rentenartfaktor, Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten.
Wussten Sie, dass das Bundesversicherungsamt im Jahre 2011 knapp 29.000 Rentenbescheide geprüft und festgestellt hat, dass davon 9.200 Bescheide falsch waren, d.h. bei jedem 3. Rentenbescheid war die Rente falsch berechnet. Die Rentenkassen mussten ca. 20 Mio. EUR nachzahlen. Im Durchschnitt erhielt jeder Rentner 57,28 EUR mehr Rente im Monat, also ca, 700,00 EUR im Jahr. Bei 20 Jahren Rentenbezug wären das 13.800 EUR.
Wir prüfen Ihren Rentenbescheid und legen für Sie, falls erforderlich, Widerspruch und Klage in, damit Sie die Rente bekommen, die Ihnen zusteht.
Jeder kennt sie, fast keiner hat sie: Vorsorgeverfügungen.
Was verlangen Sie in medizinischer Hinsicht, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können? Was soll gemacht werden bzw. was möchten Sie in gewissen Situationen gerade nicht? Darüber sollten Sie sich in guten Zeiten Gedanken machen und eine individuelle Vorsorgeverfügung errichten, also nicht auf vorgefertigte Vordrucke zurückgreifen. Ein Unfall oder eine Krankheit lassen sich ebenso wenig planen wie ein Pflegefall, eine Behinderung oder ein ärztlicher Kunstfehler, z.b. bei der Entbindung des gemeinsamen Kindes. Was ist, wenn Sie mit der Kindsmutter nicht verheiratet sind?
Sie können gezielt für den Ernstfall vorsorgen und nicht nur den Ärzten, sondern auch Ihren Angehörigen klare Vorgaben machen. Das sollten Sie nutzen und von der Möglichkeit Gebrauch machen.
Was soll nach Ihrem Tod mit Ihren Organgen geschehen? Haben Sie darüber überhaupt schon einmal nachgedacht. In der Regel werden derart unangenehme Fragen verdrängt und die Antworten auf die lange Bank geschoben. Setzen Sie sich auch mit unangenehmen Fragen auseinander. Es geht schließlich um Sie. Oder möchten Sie andere Entscheidungen treffen lassen? Geben Sie auch Ihren Angehörigen einen Leitfaden für den Ernstfall an die Hand. Das gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit.
Um eine vom Gericht angeordnete Betreuerbestellung zu vermeiden, können Sie eine Vorsorgevollmacht errichten und eine Vertrauensperson benennen, die Ihre Rechte und Interessen wahrnimmt, wenn Sie dazu nicht mehr imstande sind.
Es gibt Situationen, in denen auch eine Vorsorgevollmacht nicht ausreicht. Für diesen Fall können und sollten Sie eine Vertrauensperson benennen, die als Betreuer einzusetzen ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Sie können auch bestimmen, dass eine bestimmte Person auf keinen Fall Entscheidungen für Sie treffen soll.